Coronavirus: Vorstandschaft entscheidet: Ab dem 11.05. wird zunächst nur Tennis wieder aufgenommen

10. 05. 2020

 

Die Entscheidung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 05.05.2020 hat einige Diskussionen und Debatten über die Wiederaufnahme des Sports im Freien hervorgerufen. Mit dieser Entscheidung haben wir uns nun auch befasst.
Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für die Vorstandschaft ist die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Verbindung mit den Vorgaben von einigen Sportfachverbänden:

 

Aufgrund § 9 (Sport) der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 bleibt der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich untersagt.

Allerdings hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch festgelegt, dass der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter der Einhaltung gewisser Voraussetzungen ab dem 11. Mai 2020 aufgenommen werden kann:

1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1,
3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
4. kontaktfreie Durchführung,
5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
11. keine Zuschauer.

 

Einige Sportfachverbände (z.B. Tennis, Leichtathletik und Fußball) haben unmittelbar darauf reagiert und verschiedene und umfangreiche Richtlinien, Rahmenbedingungen und Verhaltensregeln erstellt, um einen zum Teil sehr eingeschränkten Trainings- und Sportbetrieb im Freien wieder aufnehmen zu können.

 

Für die Betreiber und die Verantwortlichen der Sportanlagen wurden umfangreiche Maßnahmen, Richtlinien und Empfehlungen erstellt, damit die Hygienebestimmungen eingehalten werden. Dies beinhaltet unter anderem,  dass im Rahmen des Trainingsbetriebes eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden muss.


Um sich eine Vorstellung darüber zu machen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es seit dem 08.05.2020 fast überall mehrseitige Schriftstücke der Fachverbände gibt, die auf die organisatorische Durchführung, Hygiene-Maßnahmen und auch auf inhaltliche Trainingsgestaltung hinweisen.

 

Die Vorstandschaft des TSV Güntersleben hat sich umfangreich damit befasst und Überlegungen angestellt, in welchen Bereichen wir den Sport im Freien zulassen können. Vor allem aber haben wir uns wirklich gefragt, in welchem Verhältnis die Vorgaben der Fachverbände zum tatsächlichen Aufwand für die Verantwortlichen und auch zur Ausübung des Sports und vor allem zum Spaß am Sport stehen.

 

Wir sind daher zu dem Entschluss gekommen, in einem ersten Schritt nur die Tennisanlage zu öffnen und zunächst nur diesen Sport in unserem Verein wieder aufzunehmen.  Der Tennissport ist eine Individualsportart, der in seiner Ausübung mit wenigen Personen im Freien und mit Abstand möglich ist. Außerdem können wir durch die Begrenzung der Tennisanlage die Maßnahmen und Richtlinien am ehesten relativ gut einhalten. Diese werden, nach einigen Gesprächen mit der Tennisabteilung, nun durch deren Verantwortliche durchgeführt.

 

Aus den genannten Gründen haben wir uns bewusst dafür entschieden, den Trainingsbetrieb für typische Sportarten, die an der frischen Luft betrieben werden, wie z.B. Fußball oder Leichtathletik, noch nicht wieder aufzunehmen.
Auch die Ausübung von Sportarten oder Kursen, die typischerweise in der Sporthalle oder im Fitnessraum stattfinden, mit der Begrenzung von bis zu fünf Personen auf die Freisportanlage zu verlegen, kommt für uns aufgrund der vielen Auflagen bis auf weiteres nicht in Betracht.

 

Somit gelten die bisherigen Maßnahmen bis auf weiteres auch weiterhin:
Dies betrifft den Trainings- und Wettkampfbetrieb und unsere Geschäftsstelle und gilt für alle Abteilungen (außer für die Tennisabteilung) und Sportarten (außer Tennis) im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich.
Alle Sportstätten (bis auf die Tennisanlage) sind zunächst weiterhin geschlossen und dürfen nicht genutzt werden. Dies gilt auch für unsere Außenanlagen (Sportplätze, Bolzplatz, Leichtathletikanlage) die wir aufgrund der Weitläufigkeit nicht komplett absperren können. Wir bitten, dies unbedingt zu beachten.

 

Auch unsere Geschäftsstelle ist weiterhin geschlossen. Für dringende Angelegenheiten nutzen Sie bitte die elektronischen Kommunikationswege (E-Mail: oder das Kontaktformular auf dieser Seite. Rubrik "Kontakt")

 

Wir müssen davon ausgehen, dass sich kurzfristige Änderungen ergeben können und werden an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

 

Wie und ob die geplanten größeren Veranstaltungen unserer Abteilungen wie z.B. der Einsiedel-Waldlauf durchgeführt werden können bleibt weiterhin abzuwarten. Auch hier müssen wir von Woche zu Woche denken und die Entscheidungen der Ministerien abwarten. Wir werden auch hierüber an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

 

Wir bitten aus den genannten Gründen um Verständnis, dass auch wir die Wiederaufnahme des Sports in kleinen Schritten, nun zunächst mit dem Tennissport, angehen werden.
Diese Entscheidungen sind zum Schutz unserer Mitglieder, aktiven Sportler, Übungsleiter und auch aus haftungsrechtlichen Gründen.

 

Uns ist bewusst, dass die heute (09.05.) von uns getroffenen Entscheidungen vielleicht nicht für alle aktiven Sportler, die ihren Sport im Freien ausüben können, zufriedenstellend sind.
Dennoch hoffen wir auf eine breite Zustimmung und Akzeptanz im Sinne des Gemeinwohls und der Verantwortung des TSV.


Die Vorstandschaft