Einstellung des Sportbetriebs

27. 11. 2020

 

Aufgrund der bekannten gesetzlichen Vorgaben müssen wir unsere Sportanlage schließen.

Bund und Länder haben sich angesichts steigender Corona-Infektionszahlen auf einen harten Lockdown ab dem 16. Dezember bis einschl. 10. Januar 2021 geeinigt.

 

Seit Montag, 02.11.2020 (aktualisiert ab dem 16.12.2020) gilt:

 

- die Innenbereiche (Sporthalle, Fitnessraum, Tennishallen) sind geschlossen. Hier ist kein Sportbetrieb möglich

 

- auf unserer Außenanlage darf nur die 400-m Bahn zum Laufen genutzt werden.

Hier gilt allerdings § 10 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 10 der 10. bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (Ausgangsbeschränkungen-Ausnahme triftige Gründe):

Triftige Gründe im Sinne des Abs.1 sind insbesondere:

" Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt"

Die Fußballplätze sind gesperrt. 

 

- das Büro ist ebenfalls geschlossen. Sollten Mitgliedsnachweise für die Krankenkassenhefte benötigt werden, bitten wir, diese in den Briefkasten in der Jahnstraße 1 zu werfen. Diese werden bearbeitet und zurückgeschickt.

Kontakt ist jederzeit per E-Mail unter möglich.

In dringenden Angelegenheiten steht Ihnen unser Vorstand für den Bereich Sport, Erich Schömig, Mobil: 0171/8069290 zur Verfügung.