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3G-Regelungen in der Sporthalle und im Fitnessraum

28. 08. 2021

Ab 29.08.2021 gilt für den Einlass in die Sporthalle und den Fitnessraum, dass nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet (bestätigter PCR-Test maximal 48 Stunden alt, bestätigter Antigenschnelltest maximal 24 Stunden alt - keine Selbsttests) sind, Zutritt haben.

Ausnahmen:

Kinder unter 6 Jahren
Schüler, weil sie in der Schule regelmäßigen Tests unterzogen werden

 

Um den laufenden Sportbetrieb komplikationslos aufrecht erhalten zu können, freuen wir uns über Ihre Unterstützung. Gerne können Sie uns Ihren Nachweis als Geimpfter oder Genesener einmalig als pdf.Datei per Mail an vorlegen, um die Wartezeit und den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten vor Trainingsbeginn möglichst gering zu halten.

Beim Neustart des Sportbetriebes nach den Sommerferien wird bei Trainingsbeginn der Übungsleiter Ihren schriftlichen 3G-Nachweis überprüfen und auf der Anwesenheitsliste vermerken.

Für getestete Teilnehmer wird vor jedem weiteren Training der schriftliche Antigenschnelltest/PCR-Test vom Übungsleiter überprüft.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außer bei Kindern und Schülern keine Ausnahme machen können und den Zutritt zu Sporthalle und Fitnessraum nur mit vorliegenden Nachweis ermöglichen können.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

 
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