2G Regel für die Innenbereiche unserer Sportstätten

15. 11. 2021

Für den Zugang zu unseren Sportstätten im Innenbereich (Sporthalle, Fitnessraum, Cyclingraum) gilt die 2G Regel. Der Zutritt ist  ausschließlich Personen gestattet, die  entweder geimpft oder genesen sind und keine Symptome haben.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Maskenpflicht (FFP2) im gesamten Innenbereich gilt und der Mund-Nasenschutz bis zur Ausübung des Sports getragen werden muss. Dies gilt nicht für Kinder bis 6 Jahre.

 

Ein Aufenthalt für Besucher und Zuschauer ist nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen bei den Trainingseinheiten im Kinder- und Jugendsport


Für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen ist bis 31.12.2021 die Teilnahme an Sportangeboten im Innenbereich weiterhin aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule möglich. Die 2G-Regel gilt nicht für den Sportbetrieb im Freien.

 

 

 

Bild zur Meldung: Corona Regel