Corona-Regel: Zutritt zu unseren Sportanlagen nur mit 2G+

27. 11. 2021

Seit dem 24.11.2021 gilt für den Sport in Bayern die 2G+ Regel

 

Für den Sport beim TSV Güntersleben haben wir folgende Entscheidungen getroffen:
- die Fitnesskurse und Cyclingkurse werden bis Ende des Jahres zunächst eingestellt
- bei allen anderen Sportarten wollen wir den Sport weitgehend ermöglichen, vor allem im Kinder- und Jugendbereich.

 

Natürlich nur dann, wenn die Übungsleiter, Trainer oder Betreuer bereit sind, den Mehraufwand des Testens, und damit auch die Kontrollfunktion in Kauf zu nehmen, denn diese Aufgaben
können nicht von der Vorstandschaft übernommen werden und müssen übertragen werden.

 

Wir bitten  um Verständnis, wenn sich ein Verantwortlicher gegen die Ausführung des Sports aufgrund des hohen Mehraufwands entscheidet.

 

Diese getrennte Entscheidung ist deshalb getroffen, da die Handhabung bei verschiedenen Sportarten, vor allem im Kinder- und Jugendbereich etwas einfacher möglich ist. Bei den festen Kursen können wir dies aus zeitlichen Gründen (anschließende Folgekurse) und der alleinigen Verantwortlichkeit nur eines Kursleiters so nicht realisieren.


Vorgehensweise mit den Testungen vor Ort:

Entweder es liegt eine tagesaktuelle Testbestätigung von einer verifizierten Teststelle vor oder die Tests müssen vor Beginn durch einen Verantwortlichen der Sportstunde vorgenommen und mit den ausliegenden Bescheinigungen bestätigt werden. Die Selbsttests müssen mitgebracht werden. Wir können leider keine Selbstests zur Verfügung stellen.

Die Selbsttests müssen im Freien oder im Foyer vor dem Betreten der Halle gemacht werden.

 

Wenn bei den tagesaktuellen Ständen keine Hinweise stehen, gilt für die Sportler, sich direkt an Abteilungsleiter, Übungsleiter oder Betreuer ihrer Sportart zu wenden, ob ihr Sport unter den Voraussetzungen so durchgeführt wird.

 

Hier die tagesaktuellen (23.12.2021) Informationen aus den Abteilungen, wo der Sport nicht mehr angeboten werden kann:

Turnen- Fitness
- Fitnesskurse werden bis Ende des Jahres eingestellt.
- Eltern-Kind-Turnen:
Aufgrund der Testpflicht der Eltern, haben sich die Übungsleiterinnen Andrea Herbert und Daniela Haase schweren Herzens fürs Pausieren des Eltern-Kind-Turnens entschlossen.
Wir bitten um Verständnis, da der organisatorische Aufwand für eine Turnstunde einfach zu hoch ist.

- Tanzsport - pausiert
 

Ausdauersport
- Cyclingkurse werden bis Ende des Jahres eingestellt.

 


 

Die Regelungen für den Sport nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kurz zusammengefasst:

 

Welcher Sport ist aktuell erlaubt?

Die Sportausübung ist unter 2Gplus und wie folgt grundsätzlich erlaubt:
• Kontaktsport Indoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
• Kontaktfreier Indoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
• Kontaktsport Outdoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
• Kontaktfreier Outdoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)

 

Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb?

Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
- zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport!

 

Wie hat der Testnachweis zu erfolgen?

Der negative Testnachweis ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht

 

Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?

Getesteten Personen stehen folgende Personengruppen gleich und haben folglich weiterhin Zutritt bei 2Gplus:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren)
- noch nicht eingeschulte Kinder

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Corona-Regel: Zutritt zu unseren Sportanlagen nur mit 2G+