Corona-Update: Keine Zugangsbeschränkungen mehr
Mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) wurde die neue 16. Bayerische Infektionsschutz- maßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:
Es gibt keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen.
Somit gelten für die Besucher und Sportler in unseren Sportanlagen keine Zugangsbeschränkungen mehr.
Wir bitten, zum eigenen und zum Schutz der Mitmenschen, die Basisschutzmaßnahmen weiterhin einzuhalten:
- Abstand halten - wo immer es möglich ist
- Mund-, Nasenschutz (FFP2) tragen, bis zur Sportausübung
- Händehygiene, Desinfektionsmittel sind weiterhin vorhanden
- Personenzahl in den Duschen eingrenzen
- Fenster kurz öffnen zum Lüften
Außerdem biiten wir, unsere Sportanlagen unter folgenden Umständen nicht zu betreten:
- Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
- Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
- Durchfall
- Geruchs- oder Geschmacksverlust
- Unterliegen einer Quarantänemaßnahme
Beim Besuch des Büros zu unseren Öffnungszeiten (dienstags, 18:00 - 19:00 Uhr) gilt weiterhin Maskenpflicht (FFP2).