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Fasching beim TSV, Kameradschaftsabend

26. 02. 2019

Die Vorstandschaft bedankt sich bei allen Gästen, die unseren Kameradschaftsabend am 23.02.2019 so zahlreich besucht haben. Vor allem bedanken wir uns bei den Sportlern aus unseren Abteilungen, die den Abend mitgestaltet haben. Von unseren Bambinis bis zu den älteren Herren war alles geboten und wir konnten unseren Gästen unseren TSV mit seinen vielfältigen sportlichen Angeboten näherbringen.

 

Am Faschingssamstag, 02.03.2019 beginnt das närrische Wochenende mit der Faschingsparty „Nacht der Nächte“. Auf der Bühne sorgt wieder die aus München bekannte Partyband „Ohlala“ für Stimmung.

 

Achtung:

Für den Faschingssamstag müssen wir AUSVERKAUFT melden. Auch an der Abendkasse stehen keine Karten mehr zur Verfügung.

 

Die „MEGA-Rosenmontagsparty“ startet am 04.03.2019 mit „DJ Early“. Fasching pur mit Hits der 80er, 90er und 2000er Jahre.

 

Der Kartenvorverkauf ist beendet. Der Samstag ist bereits ausverkauft. Karten für den Rosenmontag gibt es noch an der Abendkasse für 6,-- €.

 

Hinweis zum Jugendschutz an unseren Faschingsveranstaltungen
Wir möchten für unsere Faschingsveranstaltungen am Faschingssamstag und am Rosenmontag auf das Jugendschutzgesetz, im besonderen auf die Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person, hinweisen:
§ 5 des Jugendschutzgesetzes:
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Diese gesetzliche Regelung setzen wir wie folgt um:
-Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung der erziehungsberechtigten Person (Mutter, Vater) oder Verwandte 1. Grades (Großeltern, Geschwister) die Veranstaltung besuchen.
-Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen nur in Begleitung der erziehungsberechtigten Person (Mutter, Vater) oder Verwandte 1. Grades (Großeltern, Geschwister) die Veranstaltung länger als 24 Uhr besuchen.
-Die sog. "Erziehungsbeauftragungen" an nicht personenberechtigte oder erziehungsbeauftragte Personen (Freunde, Bekannte usw.) wird nicht anerkannt und wir gewähren hier keinen Einlass für Jugendliche.
Bitte achten Sie bereits beim Kartenvorverkauf auf diese Regelung. Unser Einlasspersonal ist entsprechend angewiesen, dies umzusetzen.

 
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