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Spenden

Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung

Der TSV Güntersleben ist ein Verein, der zur Finanzierung des Sportbetriebes auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen ist. Damit die Förderung des Sports auch darüber hinaus gewährleistet ist, freuen wir uns über jede Spende.


Gerne stellen wir hierüber eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigungen) aus.

 

Sie können uns helfen, das Verfahren zu erleichtern und Verwaltungskosten zu sparen.

 

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 300,00 € können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder ihrer Buchungsbestätigung (Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.


Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,00 € (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist daher (auch bei nach Nachweis durch einen Online-Banking-Auszug) zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger (TSV) hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende - vorzulegen.

Wir stellen Ihnen daher die Bestätigung vereinfachter Spendennachweis zur Verfügung.

So können Sie Ihre Spende bis 300,00 € ohne eine gesonderte Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt einreichen.

 

Spenden über 300,00 € müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Auf Antrag stellen wir daher die entsprechende Bescheinigung aus.

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